Die go-digital Förderung wurde bis 2024 verlängert! Kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, die eine neue Website benötigen oder eine bestehende optimieren wollen, erhalten eine Digital-Förderung von der Bundesregierung mit bis zu 16.500€. Inklusive sind hier auch Werbebudget für Anzeigen bei Google und Social-Media.
Mit dem Förderprogramm go-digital & Digital Jetzt haben Sie Anspruch auf eine Förderung von 50% Ihrer Investition in das Thema Digitalisierung. Das Programm ist staatlich reguliert und unterliegt der Aufsicht besonderer Anforderungen, die wir alle für Sie erfüllen, damit eine Genehmigung garantiert ist.
Rechtsanwalt
Markus F. Seegebrink
Fördermittel-Experte
Gemeinsam mit einer Fördermittel-Agentur aus unserem Netzwerk besprechen Sie die gewünschten Leistungen und halten die Inhalte vertraglich fest. Der Vertrag erfolgt unter der Bedingung, dass er erst wirksam wird, wenn das Förderprogramm für Sie durch die Bundesregierung bestätigt wurde - somit gehen Sie kein Risiko ein.
Unser Wirtschafts-Rechtsanwalt stellt gemeinsam mit der ausführenden Agentur einen Förderantrag für das Förderprogramm go-digital bei der Bundesregierung, denn nur so ist eine ordentliche und sinngemäße Beantragung sichergestellt.
Nach der Bestätigung der Förderung beginnt die ausführende Agentur mit der Umsetzung der vertraglich festgehaltenen Leistungen. Die Rechnung wird zeitgleich mit dem Beginn des Projekts gestellt.
Alle Branchen und Geschäftsbereiche sind von der digitalen Transformation betroffen. Unternehmen, die sich im Wettbewerb behaupten möchten, müssen die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen fest etablieren.
Das go-digital Programm des BMWi setzt hier an und bietet kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks in den Bereichen Digitalisierte Geschäftsprozesse, Digitale Markterschließung und IT-Sicherheit die Möglichkeit sich zu verbessern.
Das go-digital Programm finanziert prozessuale sowie strategische Digitalisierungsleistungen mit bis zu 50% der Beratungskosten. Die Kriterien für zu fördernde Unternehmen sind die folgenden:
Im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ werden für das Projekt maximal 16.500 € zuzüglich MwSt. gefördert.
Wir kümmern uns um alles. Unser Beraternetzwerk findet die passende Agentur. Diese Agentur erklärt Ihnen zusammen mit unserem Rechtsanwalt alle notwendigen Schritte. Den kompletten Papierkram übernehmen wir für Sie und Sie erhalten immer alle Informationen automatisch in Kopie.
Alle Unternehmen haben Anspruch auf eine Förderung. für kleine- und mittelständige Unternehmen gilt eine maximale Förderung von 50% bei einer Förderunsumme vom 33.000€, also 16.500€. Diese wird in der Regel für Webprojekte nicht benötigt. Unsere Fördermittelberater helfen Ihnen hierbei und klären alle alle Fragen dazu.
Der Fördermittelberater übernimmt den gesamten Aufwand der Antragstellung für Sie. Sie haben damit keine zusätzlichen Aufwände. In einem Vorgespräch besprechen wir alle relevanten Punkte, damit wir alles für Sie erledigen können.
Die Agenturen aus unserem Netzwerk haben sich in den Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ und „IT-Sicherheit“ autorisieren lassen. In diesem Bereich sind wir seit über 20 Jahren am Markt als Spezialisten unterwegs und anerkannt. Die Kombination der Module ist sogar die Regel. IT-Sicherheit ist als Modul in jedem „go-digital“ Projekt verpflichtend vorgegeben. Der Fördermittelberater übernimmt den gesamten Aufwand der Antragstellung für Sie.
Ein im Rahmen des Förderprogramms „go-digital“ begünstigtes Unternehmen kann zwei Jahre nach Beendigung der Förderung (Zeitpunkt ist das Ausstellungsdatum der De-minimis-Bescheinigung) eine erneute Förderung nach dieser Richtlinie beantragen lassen.
Die Beratungsunternehmen müssen die im laufenden Programm vereinbarten Qualitätsstandards und Normen wie den BSI IT-Grundschutz sowie ISO 27001 anerkennen, sich an ihnen orientieren, für deren grundsätzliche Einhaltung bürgen und sich darüber hinaus in entsprechenden Aktivitäten engagieren, um die Qualitätssicherung im Förderprogramm umzusetzen beziehungsweise weiterzuentwickeln. Dies wird mit Unterschrift im Antrag bestätigt.